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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 322/13

Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung dagegen, dass das Sozialgericht Braunschweig ihren Bescheid über die Heranziehung des Klägers als selbständigen Lehrer zu Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, bezogen auf den Beitragszeitraum vom 1. Dezember 2002 bis zum 30. November 2003, ausgehend von einer eingetretenen Verjährung, aufgehoben hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAE-92505

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