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BGH zur Kombination von Verbraucherdarlehen und Kapitallebensversicherung
Keine Rückabwicklung auch der Lebensversicherung
[i]Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung Welker/Manhart, NWB 48/2014 S. 3634Der BGH stellt sich mit seiner Entscheidung vom (XI ZR 406/13) auf die Seite der Banken und schränkt den Verbraucherschutz nicht unerheblich ein: Wer als Verbraucher einen Darlehensvertrag zusammen mit einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, ist nicht zum Widerruf und zur Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrags berechtigt. Nach Ansicht des BGH liegen kein verbundenes Geschäft und auch keine wirtschaftliche Einheit zwischen derartigen Verträgen vor, die den Verbraucher zu einer Rückabwicklung nach einem Widerruf berechtigen würde. Was aber bedeutet das für den Darlehens- und Versicherungsnehmer im Einzelnen und welche Handlungsmöglichkeiten stehen nach der Entscheidung des BGH offen?
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Sachverhalt der Entscheidung
[i]Darlehen sollte über Kapitallebensversicherung getilgt werdenIm vorliegenden Fall () hatte die Klägerin im Oktober 2002 beim beklagten Bankinstitut einen Vertrag über ein endfälliges Darlehen abgeschlossen. Dieses Darlehen sollte am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit über eine gleichfalls abgeschlossene Kapitallebensve...