Unternehmereigenschaft eines Ausländers durch Erwerb inländischer landwirtschaftlicher Flurstücke bei Bepflanzung der Grundstücke
mit Bäumen und anschließender Baumpflege durch Grundstücksveräußerer
Leitsatz
Ein im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger, der im Inland landwirtschaftliche Grundstücke erwirbt, vom Grundstücksverkäufer
mit Bäumen (im Streitfall: 33000 Robinien bzw. Paulowinien) bepflanzen und das heranwachsende Holz bis zur geplanten Ernte
12 Jahre lang pflegen lässt sowie das Recht hat, jederzeit die Bäume selbst zu ernten bzw. zu verwerten, ist ungeachtet dessen
als umsatzsteuerlicher Unternehmer anzuerkennen, dass die Intensität der eigenen Betätigung des Steuerpflichtigen als gering
einzustufen ist.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 8 DStRE 2016 S. 277 Nr. 5 EFG 2015 S. 1313 Nr. 15 KÖSDI 2015 S. 19470 Nr. 9 Ubg 2016 S. 236 Nr. 4 NAAAE-92281
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