Erschließungsbeitrag für Ausbau einer bislang unbefestigten Straße durch Teilerrichtung einer Fahrbahn mit Fahrbahnentwässerung
keine steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Leitsatz
Die Voraussetzung des § 35a Abs. 4 EStG für eine steuerermäßigte Handwerkerleistung, dass die Handwerkerleistung „in” einem
Haushalt” des Steuerpflichtigen erbracht wird, ist bei der gebotenen räumlich-funktionalen Auslegung der Vorschrift nicht
erfüllt, wenn das Grundstück schon bisher durch eine unbefestigte Straße erschlossen ist, diese Straße nunmehr von der Gemeinde
durch Teilerrichtung einer Fahrbahn ohne Gehweg sowie Herstellung einer Oberflächenentwässerung ausgebaut sowie in einen Anliegerweg
umqualifiziert wird und wenn der Grundstückseigentümer hierfür an die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag zahlen muss (Abgrenzung
zu ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 8 DStRE 2016 S. 273 Nr. 5 EFG 2015 S. 1281 Nr. 15 KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 7 KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 1 StBW 2015 S. 607 Nr. 16 DAAAE-92280
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