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Das neue BMF-Schreiben zur Pauschalierung auf Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Reaktion der Finanzverwaltung auf den BFH
[i]BMF, Schreiben vom 19. 5. 2015 - IV C 6 - S 2297-b/14/10001 NWB MAAAE-91065 Die sog. Pauschalsteuer für Geschenke und Sachzuwendungen gehört zu den unangenehmen Prüfungsthemen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Der BFH hat zwar den Anwendungsbereich des § 37b EStG im Jahr 2013 eingeschränkt, gleichzeitig aber neue „Baustellen aufgemacht“. Das neue BMF-Schreiben geht auf diese Rechtsprechung ein und ersetzt das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2008 . Die wesentlichen Neuerungen sowie die verbleibenden Probleme stellt der Beitrag anhand von Beispielen dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Überblick
[i]Otte/Theiner, Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG, BBK 6/2014 S. 276 NWB NAAAE-57652 § 37b EStG ermöglicht einem Unternehmer oder Arbeitgeber die Pauschalierung von Geschenken sowie von Sachzuwendungen, die zusätzlich zur vereinbarten Leistung
einem Geschäftsfreund oder Kunden (Abs. 1) oder
einem Arbeitnehmer (Abs. 2) gewährt werden.
Der Steuersatz beträgt 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ). Dafür muss der Empfänger den Vorteil nicht mehr versteuern (Abs. 3). Der Zuwendende unterrichtet den Empfänger über die erfolgte Pauschalierung, nicht aber...