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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Abtretung des Entgeltanspruchs
Ein Unternehmer, der seine Umsätze nach der Ist-Besteuerung gemäß § 20 UStG versteuert, vereinnahmt sein Entgelt aus einem Zahlungsanspruch, den er an einen Dritten abgetreten hat, in dem Moment, in dem sein Schuldner an den Dritten zahlt. Unbeachtlich ist, dass der Unternehmer das Entgelt selbst gar nicht erhält.
U versteuert [i]Vereinnahmung bei Zahlung durch Schuldner an Zessionar nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung). Er hat aus einem Werkvertrag einen Zahlungsanspruch gegen S. U tritt diesen Zahlungsanspruch im Dezember 2014 an D ab als Sicherheit für ein Darlehen des D. Im Juni 2015 S. 537zahlt S an D, den Zessionar . Damit kommt es im Juni 2015 zu einer Entgeltvereinnahmung durch U.
Außerdem [i]Änderungsmöglichkeit für FA erweitert hat der BFH die Änderungsmöglichkeiten für das FA nach § 174 Abs. 4 AO erweitert.
Das FA hat in dem o. g. Beispiel zunächst da...