EuGH - C-516/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 2006/112/EG Art 226 Abs 6
Rechtsfrage
Erlaubt die korrekte Auslegung des Art. 226 Abs. 6 der Richtlinie 2006/1121 es der Autoridade Tributária e Aduaneira, die auf einer Rechnung verwendete Bezeichnung "Erbringung juristischer Dienstleistungen ab einem bestimmten Datum bis zum heutigen Tag" oder lediglich "Erbringung juristischer Dienstleistungen bis zum heutigen Tag" als unzureichend einzustufen, wenn man berücksichtigt, dass diese Behörde nach dem Grundsatz der Zusammenarbeit die ergänzenden Informationen anfordern kann, die sie zur Bestätigung der Erbringung und der detaillierten Merkmale der Leistungen für erforderlich erachtet?
Auslegung; Bezeichnung; Dienstleistung; Juristische Dienstleitung; Mehrwertsteuer; Rechnung
Fundstelle(n):
QAAAE-92215