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Insolvenzrecht | Erlass einer Bürgschaftsschuld keine anfechtbare Rechtshandlung gegenüber GmbH-Gesellschafter
Hat sich ein Gesellschafter gegenüber einem Dritten für eine Verbindlichkeit seiner GmbH verbürgt und zugleich die GmbH dem Dritten eine Sicherheit für die Verbindlichkeit bestellt, besteht kein Anspruch gegen den Gesellschafter analog § 143 Abs. 3 InsO, wenn der Dritte dem Gesellschafter vor Insolvenzeröffnung die Bürgschaftsschuld erlassen hat und danach die von der GmbH gestellte Sicherheit verwertet.
Bislang ist [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 höchstrichterlich nicht entschieden, ob der vereinbarte Verzicht zwischen Gläubigerbank und Gesellschafter auf dessen Sicherheit den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters (§ 135 Abs. 2 InsO) einschränkt. Das OLG Stuttgart hat dies mit Urteil vom - 14 U 28/11, ZIP 2012 S. 834 – allerdings noch zur Rechtslage vor dem MoMiG – unter Hinweis darauf, dass der Verzicht auf die Sicher...