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Gesellschaftsrecht | Ausgleichsansprüche wegen vorehelicher BGB-Innengesellschaft
Zwar kann ein Ausgleichsanspruch eines (inzwischen) geschiedenen Ehegatten aufgrund einer BGB-Innengesellschaft sowohl für die Zeit einer Ehe wie auch für die Zeit vor einer Ehe in Betracht kommen, doch muss auch für diesen Zeitraum der vor- bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaft dann eine dahingehende konkrete Zweckabrede zwischen den Partnern vorliegen, der zufolge die über das Übliche hinausgehenden Leistungen und Zuwendungen ausgleichspflichtig sein sollen. Von einer solchen – auch konkludent möglichen – Vereinbarung [i]Reinecke, NWB 21/2013 S. 1661kann aber nicht ausgegangen werden, wenn die Mitarbeit im Unternehmen des Partners (hier in Form von Bürotätigkeiten) bereits aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung gegen angemessene Vergütung erfolgt ist und darüber hinau...