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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AS 1547/14

Gesetze: SGB 2 § 7 Abs 5; SGB 2 § 22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Lebt in einer Bedarfsgemeinschaft eine nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossene Person, so ist diese bei der Berechnung der Unterkunftskosten gleichwohl als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.

2. Die Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten im R.-N.-K. begegnet keinen Bedenken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAE-91885

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