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NWB Nr. 25 vom Seite 1865

Teilwertabschreibung und Wertaufholung

Steuerbilanzielle Probleme und Lösungen

Hans Walter Schoor

Die Teilwertabschreibung ist eine spezifisch steuerliche Bewertungsmaßnahme im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Teilwertabschreibungen auf abnutzbares Anlagevermögen in der Steuerbilanz setzen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraus. Entsprechendes gilt für andere Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Beteiligungen, Umlaufvermögen) nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG. Entfallen die Gründe für eine Teilwertabschreibung, ist eine Wertaufholung bis zur Höhe der ggf. fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Die Finanzverwaltung hat sich zum wiederholten Mal zu diversen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser Problematik geäußert und ihre bisherige Rechtsauffassung aktualisiert ( BStBl 2014 I S. 1162). Ihre Positionen sind im Fachschrifttum nicht sämtlich unumstritten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Voraussetzungen der Teilwertabschreibung

1. Teilwertbegriff

[i]Gesetzliche DefinitionDer Teilwert wird in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG als derjenige Betrag definiert, „den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne S. 1866Wir...