KonsVerLUXV § 11
Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
§ 11 Anwendungszeitpunkt
Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden
in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem ,
in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem .
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAE-91738