Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung | Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit gleich lautenden Erlassen vom beschlossen, künftig auch Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchzuführen.
Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 2012 I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags vorläufig durchgeführt. Anlass hierfür ist, dass zurzeit zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig sind.