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Gewerbesteuer | Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG
Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischenS. 435 Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 zu kürzen (Bezug: § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 AStG; § 7 Satz 1, § 9 Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8 GewStG 2002; § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002; § 12 AO; Art. 7, Art. 10, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a, b, c DBA-Singapur).
Im Urteilsfall war eine inländische GmbH im Jahr 2009 zu 100 % an einer Kapitalgesellschaft in Singapur beteiligt. Diese stellte für die GmbH unstreitig eine Zwischengesellschaft i. S. von § 7 AStG dar, ihre Einkünfte waren daher der GmbH zuzurechnen. Gehören Anteile an der ausländischen Gesellschaft wie vorliegend zum Betriebsvermögen einer inländischen gewerblichen Gesellsc...