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Umsatzsteuer | Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind steuerfreie Heilbehandlungen (Bezug: § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2006/112/EG; § 118 Abs. 2, § 135 Abs. 2 FGO).
Im Urteilsfall hatten frühere Behandlungen zu Verdunklungen der jeweils behandelten Zähne geführt. Deswegen wurden aus ästhetischen Gründen die streitigen Zahnaufhellungsbehandlungen durchgeführt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen erfasst auch Leistungen, die erst als Folge von früheren Behandlungen erforderlich werden, und zwar auch dann, wenn die Folgebehandlung rein ästhetischer Natur ist, so der BFH.