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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 1 U 3243/14

Gesetze: SGB 7 § 8 Abs 2 Nr 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Wegeunfallversicherung schützt nicht gegen Gefahren, die sich erst und allein aus dem Schlagen nach einem anderen Verkehrsteilnehmer ergeben (hier: Schlag eines Fahrradfahrers nach einem anderen, vorbeifahrenden Fahrradfahrer). Derartige Gefahren werden vom Schutzzweck der Wegeunfallversicherung nicht erfasst.

2. Bei einem Schlag nach einem anderen Verkehrsteilnehmer als Ausdruck aggressiven körperlichen Verhaltens handelt es sich nicht um ein "normales" verkehrswidriges Verhalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAE-91500

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