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BBK Nr. 11 vom

Entwurf E-DRS 32: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Prof. Dr. Carsten Theile

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, BBK 9/2012 S. 397 NWB CAAAE-08515 Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat hohes Tempo aufgenommen: Den am veröffentlichten Entwürfen E-DRS 30 „Kapitalkonsolidierung“ und E-DRS 31 „Konzerneigenkapitalspiegel“ ist am der Entwurf E-DRS 32 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ gefolgt und der interessierten Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt worden. Mit dem neuen Standardentwurf verfolgt das DRSC das Ziel, „die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden“.

Der Standardentwurf ist gelungen, wohlabgewogen und bietet für viele offene Fragen praktikable Lösungen für den Jahres- und Konzernabschluss an. Das DRSC wird sich im weiteren Verlauf der Diskussion über E-DRS 32 erneut dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Kompetenzgrenzen überschritten zu haben, weil immaterielle Vermögensgegenstände kein ausschließlich den Konzernabschl...