Ermittlung des Werts einer vermögensverwaltend tätigen KG
Leitsatz
1) Nicht gewerblich tätige bzw. geprägte Fondsgesellschaften erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern solche aus
Vermietung und Verpachtung i.S.v. § 21 EStG.
2) Die Wertfeststellung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Fondsgesellschaft erfolgt gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 BewG. Dabei hat keine Anteilsbewertung mit dem Kurswert oder nach den Ertragsaussichten zu erfolgen, sondern eine Wertermittlung
für die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft.
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1170 Nr. 14 ErbBstg 2015 S. 185 Nr. 8 KÖSDI 2015 S. 19470 Nr. 9 DAAAE-91217
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