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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 1 K 3772/10 U EFG 2014 S. 1619 Nr. 18

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 3 Satz 1, InsO § 178 Abs. 1 Satz 2, InsO § 182, InsO § 184 Satz 2, InsO § 201 Abs. 2

Streitwert für Insolvenzfeststellungsklage gegen widersprechenden Insolvenzschuldner – Maßgeblichkeit der Vollstreckungsaussichten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz

Der Streitwert für einen nach § 184 Satz 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreit zur Beseitigung des Widerspruchs des Insolvenzschuldners gegen eine zur Tabelle angemeldete Forderung ist nach den späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zu bemessen.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1619 Nr. 18
AAAAE-91205

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