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Einkommensteuer | Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64 EStDV
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen setzt im Falle von psychotherapeutischen Behandlungen und der medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen voraus, dass die in § 64 Abs. 1 Nr. 2 S. 1677 [i]Geserich, NWB 27/2014 S. 2004Satz 2 EStDV normierten Nachweise erbracht werden. (2) Diese Nachweise können nicht durch andere Unterlagen ersetzt werden.
Der sog. qualifizierte Nachweis zwangsläufiger Krankheitskosten durch amtsärztliche oder vergleichbare Gutachten ist in § 64 EStDV geregelt, einer Vorschrift, die – obwohl sie steuerverschärfend wirkt – auch rückwirkend anzuwenden ist. Dies hat der (BStBl 2012 II S. 577) entschieden, nach...BStBl 2011 II S. 969