NWB Nr. 23 vom Seite 1665

Reihengeschäfte: Neue Maßstäbe

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Neue Regelungen für Reihengeschäfte

Der BFH hat mit zwei wegweisenden Urteilen die Zuordnung der warenbewegten Lieferung bei Reihengeschäften neu definiert. Der Grund für diese Neuregelung war, so der BFH, dass die Regelungen im UStAE teilweise den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen widersprechen. Statt der Transportbeauftragung soll jetzt die tatsächliche Verschaffung der Verfügungsmacht entscheidendes Zuordnungskriterium sein. Langer stellt ab der Seite 1684 die neuen Kriterien vor und zeigt die Auswirkungen der Entscheidung auf die Praxis auf. Um die Anwendung zu erleichtern, stellt er ein neues Prüfschema für die Beurteilung von Reihengeschäften vor, mit dessen Hilfe Sie schnell die richtige Zuordnung treffen können.

Auch wenn die Verwaltungsauffassung bis zu einer ausdrücklichen Änderung weiterhin gültig ist und für Unternehmer, die sich an den Kriterien des UStAE orientieren, auf den ersten Blick kein direkter Handlungsbedarf besteht, können sich auf den zweiten Blick dennoch erhebliche Risiken ergeben. Denn die Finanzgerichte sind nicht an den UStAE gebunden und werden zukünftig in einem Rechtsstreit wohl die neuen Grundsätze des BFH anwenden. – Etwas Positives ist der Situation jedoch abzugewinnen: So manches Rechtsgeschäft, so führt Langer aus, das nach bisherigem Verständnis „schief gegangen“ ist und aus dem sich unangenehme steuerliche Konsequenzen ergeben hätten, könnte nun doch als korrekt abgewickelt angesehen werden.

Um die derzeit für den Anwender unsichere Rechtslage zu bereinigen, hat der Bundesrat mit Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung zum ZollkodexAnpG (JStG 2016) vom gebeten, möglichst noch für das laufende Gesetzgebungsverfahren eine Klarstellung dergestalt vorzusehen, dass auch künftig eine rechtssichere Zuordnung der Warenbewegung möglich ist. Die Bundesregierung will der Bitte um Prüfung nachkommen (BT-Drucks. 18/4902).

Bereits reagiert hat die Verwaltung auf die Kritikpunkte an der neuen Reverse-Charge-Regelung bei der Lieferung von Edelmetallen, unedlen Metallen und Cermets. Dabei ist das neueste BMF-Schreiben bereits das vierte innerhalb eines guten halben Jahres. Nicht nur für Unternehmer sondern auch für ihre steuerlichen Berater ist der dadurch entstandene Flickenteppich von Anwendungsbereichen und Nichtbeanstandungsregelungen zum Teil schwer zu überschauen. Nun läuft am die Nichtbeanstandungs- und Übergangsfrist aus. Betroffene Unternehmer sind daher gefordert, ihre Lieferbeziehungen auf Handlungsbedarf zu überprüfen und Prozesse entsprechend umzustellen. Höink und Hudasch geben ab der Seite 1718 einen Überblick über die Neuregelungen, damit die Zeit bis zum Ablauf der Nichtbeanstandungsfrist zum genutzt werden kann um Änderungs- und Anpassungsbedarf zu erkennen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1665
CAAAE-91106