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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 599

Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ohne gesetzlich vorgeschriebene Konvergenz

Dr. Boris Jan Schiemzik und Dr. Ronny Jänig

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-90439 Der BGH hat Ende des vergangenen Jahres über eine zentrale Frage der Gesetzesauslegung bei Einziehungen von GmbH-Geschäftsanteilen entschieden ( NWB XAAAE-86366). Das GmbH-Gesetz fordert seit der MoMiG-Novelle aus 2008, dass die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile immer dem Betrag des Stammkapitals entsprechen muss (Konvergenz). In der Praxis war es strittig, ob die durch eine Einziehung verursachte Anteilsvernichtung wirksam beschlossen werden konnte, wenn es dadurch zu einer Divergenz zwischen den Nennbeträgen der Geschäftsanteile und dem Stammkapital kam.

Ausführlicher Beitrag s. .

Einziehung versus Konvergenzgebot

[i]Gesetz verlangt Konvergenz zwischen Geschäftsanteilen und StammkapitalDie Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils nach § 34 Abs. 2 GmbHG führt zu seiner Vernichtung. Mit der Anteilsvernichtung entsteht damit grds. eine Divergenz von Stammkapital und der Summe der Nennbeträge aller verbleibenden Geschäftsanteile. Mit der letzten Gesetzesnovelle wurde die Konvergenzvorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG überarbeitet und vorgeschrieben, dass die Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile immer dem Betrag des Stammkapitals entsprechen muss (Konvergenz).

[i]Auseinanderfallen wurde von der Rechtsprechung toleriertVor der Änderung der GmbH-rechtlichen Konv...