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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 U 2932/13

Gesetze: SGB 7 § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a

Leitsatz

Leitsatz:

Der Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SGB VII dauert nur so lange, wie der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist. Ein Abschluss kann in Situationen, in denen ein weiterer Schaden droht, nicht angenommen werden. Ob der Unglücksfall abgeschlossen ist, ist anhand der zeitlichen Umstände sowie des weiteren Geschehens im Wege einer Einzelfallbetrachtung zu beruteilen.

Fundstelle(n):
RAAAE-90745

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