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Track 10 | Private Veräußerungsgeschäfte: Aufschiebende Bedingung hindert nicht die Besteuerung
Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren unterliegt nach einem aktuellen BFH-Urteil als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt. Eine Veräußerung i.S.d. § 23 EStG liegt vor, wenn die rechtsgeschäftlichen Erklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend abgegeben worden sind.
Vor knapp zwei Jahren hatten wir Sie darüber informiert, dass beim Bundesfinanzhof eine wichtige Zweifelsfrage zu privaten Veräußerungsgeschäften anhängig ist. Jetzt hat der IX. Senat des BFH, der allein für § 23 EStG zuständig ist, für Klarheit gesorgt. Leider haben die Richter allerdings die steuerzahlerfreundliche Entscheidung der Vorinstanz nicht bestätigt.
Worum geht es? – Für die Berechnung der Veräußerungsfrist kommt es bei den sog. Spekulationsgeschäften nicht auf den dinglichen Vollzug an. Der Übergang von Nutzen und Lasten ist unerheblich. Entscheidend sind vielmehr die Zeitpunkte, an denen die obligatorischen Verträge über den Kauf und den Verkauf abgeschlossen wurden. Frag...