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Track 08 | Umsatzsteuer: Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis
Bereits im Jahr 2011 hatte der BFH entschieden, dass ein überhöhter Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG nicht schon mit der Leistungsausführung, sondern erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Die Finanzverwaltung wendet die Rechtsprechung zutreffend nicht nur auf steuerfreie und nicht steuerbare, sondern auch auf ermäßigt besteuerte Leistungen an. Aus Vereinfachungsgründen wird es allerdings nicht beanstandet, wenn die Anmeldung im VZ der Leistungserbringung erfolgt.
Was die Umsatzsteuer angeht, möchten wir Sie noch aufmerksam machen auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Entstehungszeitpunkt einer unrichtig ausgewiesenen Steuer .
Bereits im Jahr 2011 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein überhöht ausgewiesener Steuerbetrag nach § 14c Abs. 1 UStG nicht schon mit der Leistungsausführung, sondern erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Die Finanzverwaltung wendet die Rechtsprechung zutreffend nicht nur auf steuerfreie und nicht steuerbare, sondern auch auf ermäßigt zu besteuernde Leistungen an.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei der Ausstellung einer Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis der geschuldete Mehrbetrag vom Unte...