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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 11 | Vermietung: Leistungen der Gebäudefeuerversicherung als Einnahme

Brennt ein vermietetes Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, führen nach einem aktuellen BFH-Urteil die Leistungen der Gebäudefeuerversicherung bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt.

Brennt ein vermietetes Gebäude ab, stellt sich die Frage: Wie sind die Leistungen der Gebäudefeuerversicherung steuerlich einzuordnen? Handelt es sich um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Oder ist die Leistung der Versicherung der steuerlich nicht relevanten Vermögenssphäre zuzuordnen?

In einem Streitfall, der jetzt dem für Vermietungseinkünfte zuständigen IX. Senat des Bundesfinanzhofs vorlag, war es so: Das vermietete Objekt brannte ab. Das Gebäude wurde vollständig zerstört. In Höhe des steuerlichen Restwerts des Gebäudes nahm der Vermieter in seiner Einkommensteuererklärung eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung in Anspruch. Für das Gebäude war eine Feuerversicherung zum gleitend...