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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Befreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für Verbände

Der V. Senat des BFH muss in einem Revisionsverfahren klären, ob die Benennung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Satzung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts alleine ohne weitere Prüfung für die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 26 UStG ausreicht. Das FG Saarland hat dies in erster Instanz so gesehen und damit der Finanzverwaltung widersprochen. Diese verlangt auch in solchen Fällen den Nachweis der materiellen Voraussetzungen der Ehrenamtlichkeit.

Kommen wir zur Umsatzsteuer. Auch hier haben wir einen interessanten schwebenden Prozess für Sie entdeckt. Der V. Senat des Bundesfinanzhofs muss die Frage beantworten: Ist eine Tätigkeit als Vorstands- oder als Ausschussmitglied eines Sparkassenverbands eine ehrenamtliche Tätigkeit? Und damit nach § 4 Nr. 26 UStG steuerfrei?

Im Kern geht es darum, ob die Entgelte für Funktions- und Mandatsträger von Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne weitere Prüfung steuerfrei sind, wenn die Satzung die Tätigkeit als ehrenamtlich bezeichnet. Diese – für Betroffene positive – Auffassung hat das Finanzgericht des Saarlandes vertreten. Das FG bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2009. Danach ist...