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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 5279/14

Gesetze: SGB 7 § 63 Abs 1 S 1; SGB 7 § 8 Abs 1 S 1; SGG § 76

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Frage, ob die versicherte Tätigkeit Wirkursache für den wegen eines Herzinfarkts eingetretenen Tod ist und damit ein Arbeitsunfall vorliegt.

2. Es stellt grundsätzlich keine Beweisvereitelung dar, wenn der Unfallversicherungsträger keine Obduktion des Versicherten durchführt.

Fundstelle(n):
MAAAE-90550

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