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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 1017/13

Gesetze: SGB 7 § 9 Abs 2; GG Art 3 Abs 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Scheiden- und Gebärmuttersenkung (Descensus genitalis) stellt für die Berufsgruppe der Kneipp- und medizinischen Bademeisterinnen keine Wie-Berufskrankheit dar. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei dieser Berufsgruppe um einen "Seltenheitsfall" handelt (vgl. - SozR 4-2700 § 9 Nr. 22).

Fundstelle(n):
FAAAE-90548

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