Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer: Abzug von Betriebsausgaben bei Ehegatten-Nutzung eines betrieblichen Pkw
Leitsatz
Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb gelegentlich einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen.
Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, ist die Nutzung des Pkw durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der 1 %-Regelung abgegolten; ein Betrag für eine zusätzliche Nutzungsentnahme ist nicht anzusetzen.
Sachverhalt
Die Klägerin
erzielt als Einzelunternehmerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die vom Finanzamt
– FA – gesondert festgestellt werden. Für einen Teil ihrer
betrieblichen Fahrten nutzte sie in den Streitjahren 2001–2005 einen zum
Betriebsvermögen ihres Ehemanns (E) gehörenden Pkw.
E ist Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Er trug sowohl die Anschaffungskosten als auch sämtliche laufenden Aufwendungen für den Pkw und zog diese bei seinen land- und forstwirtschaftlichen Einkünften als Betriebsausgaben ab. Für die private Nutzung setzte er die pauschalierte Nutzungsentnahme („1 %-Regelung“) nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG an. Die Klägerin berücks...