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Die EU-Amtshilferichtlinie
I. Historie
[i]Richtlinie 2011/16/EU im EU-Amtsblatt unter http://go.nwb.de/q9i50Die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG vom – RL 2011/16/EU) wurde am veröffentlicht (ABl EU Nr. L 64 S. 1; vgl. auch Gabert, IWB 7/2011 S. 250). Die in der Richtlinie 2011/16/EU festgelegte, [i]Ausweitung des steuerlichen Informationsaustausches innerhalb der EU generelle Ausweitung des steuerlichen Informationsaustausches innerhalb der EU wurde insbesondere mit der zunehmenden Mobilität der Steuerpflichtigen begründet. Außerdem wurde von der EU-Kommission am eine Verordnung mit Durchführungsbestimmungen zur Amtshilferichtlinie erlassen (Durchführungsverordnung 1156/2012 der Kommission, ABl EU Nr. L 335 S. 42).
Am wurde die Richtlinie 2011/16/EU durch Beschluss des ECOFIN-Rates im Rahmen der RL 2014/107/EU erneut geändert (veröffentlicht am , ABl EU Nr. L 359 S. 1).
[i]Umsetzung in nationales Recht bis 1. 1. 2013Nach Art. 29 RL 2011/16/EU hatte die Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten regelmäßig bis zum zu erfolgen.
II. Die Regelungen der EU-Amtshilferichtlinie
1. Geltungsbereich und Organisation des Informationsaustausches
[i]Anwendung auf „Steuern aller Art“Nach Art. 1 Abs. 1 der vorhergehenden RL 77/799/EWG war der In...