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FG Münster  v. - 5 K 1383/13 U EFG 2015 S. 1038 Nr. 12

Gesetze: UStG § 12 Abs 2 Nr 4UStG § 12 Abs 2 Nr 3 3 Fall

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung d. ermäßigten Steuersatzes bei Rittleistungen eines Berufsjockeys

Leitsatz

1. Die streitbefangenen Rittleistungen bei Pferderennen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 3, 3. Fall, denn diese Vorschrift ist einschränkend auszulegen.

2. Der Stpfl. kann nicht die Steuerermäßigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG in Anspruch nehmen, denn es fehlt am Merkmal der Unmittelbarkeit und der Zweckbezogenheit für die landwirtschaftliche Erzeugung.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1038 Nr. 12
ZAAAE-90349

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