Entfernung von Energieerzeugnissen aus
dem Steuerlager - Abgabe von Energieerzeugnissen zu steuerfreien
Zwecken an einen Nichtberechtigten
Leitsatz
1. Eine Abgabe von Energieerzeugnissen
zu steuerfreien Zwecken liegt auch dann vor, wenn der Käufer des
Energieerzeugnisses mittelbaren Besitz an dem Energieerzeugnis erlangt,
indem der Abgebende und Verkäufer des Energieerzeugnisses den unmittelbaren
Besitz an dem Energieerzeugnis einem Dritten verschafft, der seinerseits
dem Käufer aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses den mittelbaren
Besitz an dem Energieerzeugnis verschafft. Dieses Besitzmittlungsverhältnis kann
auch durch einen Vertrag zugunsten Dritter begründet werden.
2. Da im Zeitpunkt der Abgabe
eines Energieerzeugnisses zu steuerfreien Zwecken an einen Nichtberechtigten
eine zweckwidrige Verwendung nicht ausgeschlossen werden kann, entsteht
die Energiesteuer ungeachtet einer späteren steuerfreien Verwendung
des Energieerzeugnisses.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAE-90343
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