Insolvenzbeschlagnahme von Steuererstattungsansprüchen im Nachtragsverteilungsbeschluss
Leitsatz
1) Steuererstattungsansprüche unterliegen nur dann dem Insolvenzbeschlag, wenn sie im Nachtragsverteilungsbeschluss hinreichend
bestimmt bezeichnet worden sind.
2) Für die zeitliche Konkretisierung reicht es aus, wenn der Beschluss die "auf die Dauer des Insolvenzverfahrens entfallenden"
Steuererstattungsansprüche benennt.
3) Für die gegenständliche Konkretisierung ist die Anwendung der für die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen nach § 46
Abs. 6 AO geltenden Maßstäbe nicht geboten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1339 Nr. 16 GAAAE-90338
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