Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, bei Abfindung der Erben mit einem niedrigeren
BW
Leitsatz
Es besteht kein Anspruch auf abweichende Feststellung des Werts eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils
aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn die Erben mit einem niedrigeren Buchwert abgefunden werden.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1302 Nr. 22 DB 2015 S. 11 Nr. 22 DStRE 2017 S. 375 Nr. 6 ErbBstg 2015 S. 182 Nr. 8 ErbStB 2015 S. 187 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2015 S. 1678 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2015 S. 479 UVR 2015 S. 361 Nr. 12 WAAAE-90337
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