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Einkommensteuer | Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. sind einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zugrunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten (Bezug: § 21, § 22 S. 395Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1, § 24 Nr. 1, 3, § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG 2007; § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG).
(1) Im Urteilsfall entschied der BFH zum Streitjahr 2007 und damit noch zur Rechtslage vor Einführung der Abgeltungsteuer. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in der vor 2009 gültigen Fassung waren Termingeschäfte, durch die der Stpfl. einen Differenzausgle...