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BFH 09.12.2014 X R 36/12, NWB 21/2015 S. 1522

Einkommensteuer | Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen

Nach dem kann der Teilwert von Umlaufvermögen nach der sog. progressiven, am Beschaffungsmarkt orientierten, oder nach der sog. retrograden, am Absatzmarkt orientierten Methode ermittelt werden. Ob zu Bewertungszwecken eine Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern und damit im Ergebnis ein Pauschalabschlag zulässig ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es hängt vom jeweiligen Sachverhalt, etwa von den konkreten Marktverhältnissen oder den Rahmenbedingungen des jeweiligen Betriebs und der Branche ab, ob und in welchem Umfang Verallgemeinerungen möglich sind. Der Steuerpflichtige trägt für sämtliche tatsächlichen Voraussetzungen der Teilwertabschreibung die Feststellungslast.