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NWB Nr. 21 vom Seite 1592

Auszug aus dem Interview mit Klaus Herrmann

Klaus Herrmann wurde 1955 in Ludwigshafen geboren. Der Volljurist war in der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz als Sachgebietsleiter, stellvertretender Vorsteher und mehrere Jahre als Dozent an der Verwaltungsfachhochschule tätig. Elf Jahre lang hat er als Hauptsachgebietsleiter eine große Steuerfahndungsabteilung geleitet. Seit März 2015 lehrt er an der Hochschule Worms Bilanzsteuerrecht, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Im Interview berichtet er über seine Zeit in der Fahndung und das Interesse der Studenten daran. Den gesamten Text können Sie im SteuerberaterMagazin 5/2015 S. 18 nachlesen. NWB MAAAE-89021

Herr Herrmann, Sie lehren vor allem Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht. Was kann ein ehemaliger Fahnder Studenten lehren, um sie auf ihr Berufsleben vorzubereiten? Welche Schwerpunkte setzen Sie an der Hochschule Worms?

Ich habe eine sehr umfangreiche berufliche Erfahrung auf Seite der Steuerbehörden, auf Seite des Staates. Mit praktischen Beispielen aus dieser Arbeit können meine Vorlesungen und Lehrveranstaltungen auf eine Weise lebendig werden, die für die Studenten ungewohnt ist. Denn ich unterscheide mich von den anderen Professoren, die einerseit...