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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 63/15 B ER

Gesetze: SGB II § 12a; SGB II § 5 Abs. 3 S. 1; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 4; SGB II § 39 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Die Aufforderung des Leistungsträgers gem § 12a SGB II, vorzeitig eine geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, ist ermessensfehlerfrei, wenn Unbilligkeitsgründe nicht vorliegen, und der Auszahlungsbetrag sowohl der geminderten Altersrente als auch der Regelaltersrente voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den Bedarf des SGB II-Leistungsbeziehers zu decken, sodass ergänzend SGB XII-Leistungen zu gewähren sind.

Fundstelle(n):
AAAAE-90139

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