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Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung
Der Beirat der WPK fasste auf einer außerordentlichen Sitzung am in Berlin nach seiner Anhörung zur Fortentwicklung der Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht im Rahmen der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung einstimmig folgende Beschlüsse:
Der Beirat befürwortet vor allem die weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK, die Begrenzung der Qualitätskontrollprüfung im Non-PIE-Bereich auf gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB, die Neuausrichtung der Qualitätskontrollprüfungen in Bezug auf die Prüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems durch einen neuen Review-Ansatz (Art. 29 Abs. 1 Buchst. f der 8. EU-Richtlinie) und die Abschaffung der Teilnahmebescheinigung. Dagegen lehnt der Beirat die Abschaffung der F...