Abzugsbeschränkung bei zwei Arbeitszimmern
an verschiedenen Orten
Leitsatz
Die
Aufwendungen für ein weiteres Arbeitszimmer an dem Ort, an dem der
Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz
unterhält, unterliegen – wenn die Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt
der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen – der Abzugsbeschränkung
des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG mit der
Folge, dass für beide Arbeitszimmer insgesamt nur der Höchstbetrag
von 1.250 € geltend gemacht werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 22 DStRE 2016 S. 837 Nr. 14 EStB 2015 S. 424 Nr. 11 KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2015 S. 1369 StBW 2015 S. 487 Nr. 13 NAAAE-89936
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.