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Umsatzsteuer | Verkauf einer Kücheneinrichtung keine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Verkauf der Kücheneinrichtung durch einen Gastwirt stellt keine Geschäftsveräußerung dar, wenn der Erwerber das übrige Inventar und die Räumlichkeiten noch vom Eigentümer des Gebäudes pachten muss. Folge: Der Verkauf unterliegt der Umsatzsteuer (USt), die [i]Erwerber hat Vorsteuerabzug der Verkäufer gesondert in Rechnung stellen muss. Der Erwerber kann die USt als Vorsteuer geltend machen.
Eine [i]Erwerber muss Unternehmen fortführen könnennicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass der Erwerber mit dem übernommenen Unternehmensvermögen die Tätigkeit des Verkäufers fortführen kann. Daran fehlt es, wenn der Erwerber sich noch bei einem Dritten um den Abschluss eines Pachtvertrags über die Räumlichkeiten bemühen muss.
Im [i]Pachtvertrag wurde nicht mitübertragen Streitfall verkaufte der bisherige Pächter der Gaststätte seine Kücheneinrichtung einsc...