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FG Münster 11.03.2015 13 K 3129/13 K, BBK 10/2015 S. 441

Steuerrecht | Schadensersatz durch Steuerberater als Betriebseinnahme

Zu den Betriebseinnahmen einer GmbH gehört eine Schadensersatzleistung ihres Steuerberaters, der der GmbH Bußgelder für die unterlassene Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger erstattet. S. 442

Bei der GmbH gibt es keine außerbetriebliche Sphäre, so dass alle Vermögensmehrungen steuerpflichtig sind.

Unbeachtlich [i]Bußgelder waren nicht abziehbar ist, dass die Bußgelder, die der Steuerberater erstattet hatte, nicht als Betriebsausgabe abziehbar waren; denn sie unterlagen dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG . Im Ertragssteuerrecht gibt es keine Korrespondenz zwischen Abziehbarkeit von Aufwendungen und Steuerpflicht der Rückzahlung dieser Aufwendungen .

Hinweis:

Die [i]Keine Umgehung des AbzugsverbotsSteuerpflicht der Schadensersatzzahlung erscheint nur auf den ersten Blick ungerecht. Aber könnte sich die GmbH die von ih...