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Steuerrecht | 1 %-Methode auch bei Fahrschulfahrzeugen
Eine Entnahme wegen Privatnutzung ist auch bei Fahrschulfahrzeugen gewinnerhöhend anzusetzen. Denn ein Fahrschulfahrzeug ist trotz seiner Beschriftung und seiner Ausstattung zur Personenbeförderung geeignet und bestimmt.
Die [i]Fahrzeugbezogene Anwendung der 1 %-Methode Bewertung der Entnahme erfolgt nach der 1 %-Methode, wenn der Unternehmer kein Fahrtenbuch führt. Dabei ist für jedes Fahrzeug eine Entnahme anzusetzen, wenn es privat genutzt worden ist. Bei betrieblichen Fahrzeugen spricht ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung.
Will [i]Fahrtenbuch führen der Unternehmer den mehrfachen Ansatz der 1 %-Methode vermeiden, sollte er für jedes Fahrzeug ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
Eine [i]Keine Privatnutzung bei Lkw und KastenwagenPrivatnutzung wird nicht vermutet, wenn das Kfz vorrangig zum Gütertransport bestimmt ist, z. B. ein Lkw, Traktor, eine Zugma...