Einführung in das Aktienrecht
1. Aufl. 2015
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Kapitel 13: Compliance im Aktienrecht
I. Rechtliche Grundlagen der Compliance
1120„Compliance“ als Teil der Unternehmensführung bedeutet die Einhaltung von rechtlichen Geboten und Verboten durch ein Unternehmen und seine Mitarbeiter. Dabei sind mannigfaltige Berührungspunkte innerhalb eines Unternehmens denkbar, z. B. im Steuerrecht (Stichwort „Tax Compliance“), im Arbeitsrecht (Stichworte: Mobbing, Diskriminierung, AGG, Überwachung von Mitarbeitern, Abfragen und Dokumentation von Krankheitsgründen), bei der Produkthaftung oder der Haftung für Umweltschäden, Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbs- und Kartellsachverhalte, die Verhinderung unerlaubter Börsentermingeschäfte, illegaler Beschäftigung, Vermögensdelikte von Mitarbeitern, beim Datenschutz und der IT-Sicherheit, etc.
1021Compliance-System bzw. Compliance-Management bedeutet nicht nur, die Einhaltung von rechtlichen Geboten und Verboten durch ein Unternehmen und seine Mitarbeiter mit organisatorischen Maßnahmen sicherzustellen, also Verstöße im Vorfeld zu verhindern (Prävention) sondern auch die Einhaltung von rechtlichen Geboten und Verboten zu kontrollieren und Verstöße zu s...