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Kapitalanlagerecht | Keine Aufklärungspflicht über mögliche Innenhaftung des Anlegers bei GmbH & Co. KG Immobilienfonds
Ein auf Grundlage eines Emissionsprospekts bei Zeichnung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unterbliebener Hinweis, dass bei unter Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften vorgenommenen Ausschüttungen eine Haftung des Anlegers im Innenverhältnis drohen kann (analog §§ 30, 31 GmbHG), rechtfertigt nicht den Vorwurf eines Aufklärungsverschuldens der Prospektverantwortlichen.