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BFH 05.11.2014 VIII R 13/12, NWB 20/2015 S. 1442

Bilanzierung | Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen der Krankenkassen

Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, sind sie nach dem schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für diese Erstattungsforderungen zu bilden.

Anmerkung:

Man kann davon ausgehen, dass dem Urteil eine große Breitenwirkung zukommt. Im Jahr 2007 hatte bereits das NWB FAAAC-83037 eine Rückstellung für Honorarrückforderungen abgelehnt; das Urteil wurde rechtskräftig. Im aktuellen Streitfall haben Finanzamt und Finanzgericht eine Rückstellung, die eine Ärzte-GbR für Honorarrückf...