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LG Dortmund Urteil v. - 13 O 47/11

Der Ehemann der Klägerin war Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der von ihm 1992 gegründeten X GmbH mit Sitz in I. Gegenstand des Unternehmens war Planung und Konstruktion, Bau und Inbetriebnahme und Instandsetzung von Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen einschließlich der Steuerungstechnik. Er entwickelte allein oder gemeinsam mit Dritten verschiedene Vorrichtungen zum Einsatz für die industrielle Schweißtechnik, wofür zu seinen Gunsten und zu Gunsten der Gesellschaft Schutzrechte angemeldet und eingetragen wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2269 Nr. 37
ZIP 2012 S. 1247 Nr. 25
NAAAE-89693

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