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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Mindestlohn

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Ab wurde der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission auf 12,41 € je Arbeitsstunde festgesetzt.

Die Änderung des Mindestlohnes ab hat insbesondere Auswirkungen auf den Bereich Geringfügige Beschäftigungen (siehe dieses Stichwort), da mit der Änderung auch eine dynamische Gestaltung der Geringfügigkeitsgrenze, abhängig vom Mindestlohn, einhergeht.

Gleichzeitig wurde auch die Grenze für den Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV ab auf 538,01 bis 2000 € erhöht (siehe dieses Stichwort).

Allgemeines

Zum wurde per Gesetz ein flächendeckender Mindestlohn (MiLoG) eingeführt. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn bundesweit für alle Beschäftigten über 18 Jahre. Auf die Branche (egal ob im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich bzw. in Privathaushalten) oder die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Minijob) kommt es grundsätzlich nicht an. Auch die Ausbildung bzw. die sonstige berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers spielt keine Rolle.

Seit der Einführung zum hat sich der Mindestlohn wie folgt entwickelt:


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bis
8,50 €
bis
8,84 €
bis
9,19 €
bis

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