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FG Köln | Zur Unternehmerbescheinigung bei Vorsteuervergütungsanträgen von Drittlandsunternehmern
Von ausländischen Behörden ausgestellte Unternehmerbescheinigungen entsprechen auch dann der Anforderung, den Vergütungszeitraum abzudecken, wenn sie sich ausdrücklich auf ein bestimmtes Jahr beziehen (z. B. „tax year 2009“) und brauchen nicht ausdrücklich die Aussage zu enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, wenn die Geschäftstätigkeit des Antragstellers bescheinigt wird.
Das [i]Keine überspitzten Anforderungen an Unternehmerbescheinigungen im Vorsteuervergütungsverfahren für DrittlandsunternehmerUrteil bezog sich auf den Vorsteuervergütungsantrag eines amerikanischen Unternehmers. Das FG Köln war außerdem der Auffassung, dass das Begleitschreiben – das anders als die Unternehmerbescheinigung die Adresse des Antragstellers aufwies – zumindest im Streitfall mit der Bescheinigung eine Einheit bildete, so dass auch diese Anforderu...